In vielen gewerblichen und industriellen Betrieben wie Restaurants, Hotels, Raststätten, Metzgereien, oder anderen lebensmittelverarbeitenden Betrieben gelangen Fette und Öle in das Abwasser. Bis dieses Abwasser die nächstgelegene Kläranlage erreicht, legt es eine lange Strecke zurück.
Es kann sich eine Menge an Fett und Lebensmittelrückstanden in den Entwässerungssystemen ablagern und zu Rohrverstopfung, Korrosions- und Geruchsbildung sowie einer Beeinträchtigung der Funktionsweise von Klär- und Hebeanlagen führen. Daher verlangt der Gesetzgeber, dass in Betrieben, in denen fetthaltiges Abwasser anfällt nach EN 1825 oder DIN 4040 Fettabscheider einzubauen sind!
Ihr Vorteil in der Zusammenarbeit mit Firma Menke:
- Einbau von Fettabscheideranlagen nach DIN 4040 und Euronorm EN 1825
- Regelmäßige Entsorgung, Reinigung und Überwachung der Fettabscheider durch Firma Menke
- Wartung und Instandsetzung von Fettabscheideranlagen durch Firma Menke
- Kundenberatung in allen technischen und rechtlichen Fragen durch Fachkräfte der Firma Menke
- Wartung der Fettabscheider durch Firma Menke
- Alle 5 Jahre Generalinspektion der Fettabscheider durch Fachkräfte der Firma Menke
- Fachgerechte Reinigung des Leitungsnetzes durch Firma Menke
- 24 Stunden Notdienst
Das durchgängige Sortiment von Firma Menke an Fettabscheidern aus Kunststoff erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben für verschiedene Einbausituationen und sind Induviduell auf Sie abgeschnitten:
Fettabscheider zur freien Aufstellung Klein sowie Großanlagen
- Fettabscheider Kessel EasyClean free NS 2 - NS 10
Fettabscheider Kessel EasyClean nach DIN EN 1825 und DIN 4040-100 zur freien Aufstellung innerhalb von Gebäuden. Erhältlich in den Nenngrößen NS 2 - NS 10 - Fettabscheider Kessel EasyClean free NS 15 - NS 30
Fettabscheider Kessel nach DIN EN 1825 und DIN 4040-100 zur freien Aufstellung. Für große Anforderungen an die Reinigungsleistung in den Nenngrößen NS 15 - NS 30. - Biologische Fettnachbehandlung
Zusatzmodul mit ergänzenden Reinigungsstufen für Fettabscheider, um strenge Sondergrenzwerte von Kommunen zu erfüllen.